Schulbesuch bei schlechten Witterungsverhältnissen

Auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes sind der Wetterbericht und sämtliche Warnungen für die Region Kaiserslautern einsehbar: LINK

In der Schulordnung steht zum Schulbesuch bei Schnee, etc. :

§ 33
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen: (5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden. Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung des Schulelternbeirats (§ 40 Abs. 6 Satz 1 Nr. 10 SchulG) und im Benehmen mit der Vertretung für Schülerinnen und Schüler.