Berufsorientierung in der Mittelstufe

Mit zahlreichen Angeboten der Studien- und Berufsorientierung möchten wir den Schülerinnen eine Orientierung bieten, welchen Weg sie nach der Schule gehen möchten. Unseren Schülerinnen soll der Übergang zwischen Schule und Beruf erleichtert werden und es soll eine Hilfe sein sich in der späteren Berufswelt zurechtzufinden.

Spezielle Angebote und Informationen finden Sie hier.

Praktikum in Jahrgangsstufe 9

„Betriebspraktika sind geeignet, dem einzelnen Schüler Erkenntnisse und Einsichten zu vermitteln, die seine individuelle Berufswahl erleichtern“, heißt es in einer Bekanntmachung des Kultusministeriums. An unserer Schule wird für die 9. Klassen ein fünftägiges Praktikum als Schulveranstaltung durchgeführt werden. Das Praktikum findet in der Woche vor den Sommerferien statt und kann/soll als freiwilliges Praktikum oder als Ferienjob in die Sommerferien verlängert werden.

Die Schülerinnen sollen einen fundierten Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und deren Anforderungen gewinnen. Dies soll durch eigenständige Wahrnehmungen geschehen. Die Schülerinnen erfahren Verantwortung, die von ihnen gefordert wird und die von Mitarbeitern in den Betrieben ausgeht. Sie werden berufliche Schlüsselwerte wie z.B. Zuverlässigkeit, Ausdauer, Belastbarkeit, Kooperation erfahren.

Zum anderen kann das Praktikum auch eine Hilfe zur Berufsfindung sein. Das Praktikum kann zur Entscheidungshilfe werden bei der Frage, ob die Schule mit dem Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder dem Sekundarabschluss II verlassen wird. Zumindest sollte das Praktikum zu einer verstärkten Motivation auch für das schulische Lernen beitragen. Die Wichtigkeit einer guten Ausbildung kann im Praktikum erkannt werden.

Das Praktikum trägt auch zu einem „Realitätsgewinn“ bei, der aus der Konfrontation zwischen den Vorstellungen und der Praxis der Berufswelt entsteht. Die Schülerinnen können die Wichtigkeit der Auseinandersetzung mit dem Thema Beruf und Berufswahl erkennen. Hierbei lernen sie die zentralen Berufswahlkriterien kennen, sie lernen, den eigenen Informationsbedarf abzuschätzen und ihr Interesse für die Schriften der Berufsberatung wird verstärkt. Im Betrieb können die Einstellungsvoraussetzungen und -kriterien ebenso kennengelernt werden wie auch schon erste persönliche Kontakte zu Entscheidungsträgern im Betrieb geknüpft werden können.

Ein Praktikum kann auch dazu dienen, einen bestimmten Betrieb kennenzulernen. Dies ist insbesondere für Schülerinnen bedeutsam, die die Schule mit dem Sekundarabschluss verlassen wollen und auf der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz sind.

Zur Organisation des Praktikums

  1. Die Schülerinnen werden durch eine Veranstaltung im Verbund mit der Bundesagentur für Arbeit auf das Praktikum vorbereitet. In dieser Phase werden die Schülerinnen sich mit den Themen Berufswahl, Praktikum und Informationsbeschaffung auseinandersetzen.
  2. Die Eltern erklären schriftlich ihr Einverständnis für die Teilnahme ihrer Kinder am Berufspraktikum. (Erklärung auf dem Rückmeldebogen)
  3. Über geeignete Praktikumsbetriebe werden die Schülerinnen von Schülerinnen der MSS 11, die Erfahrungen beim Praktikum vor den Herbstferien sammeln konnten, bei der Veranstaltung „11 vor 9“ informiert.
  4. Die Schülerinnen bewerben sich selbst um einen Praktikumsplatz ihrer Wahl. Bei der Form des Bewerbungsschreibens mit tabellarischem Lebenslauf können die Schülerinnen auf Kriterien zurückgreifen, die der Deutschunterricht in der 9. Klasse vermitteln wird. Hierzu müssen die Schülerinnen rechtzeitig auf die betreuende Lehrperson zukommen. Einen Aushang zu den Sprechstunden Herrn Dr. Krämers finden die Schülerinnen vor dem Raum CE01 und im offiziellen Schulkalender.

Sollten die Schülerinnen zehn Wochen vor Praktikumsbeginn keinen Praktikumsplatz haben, erhalten sie einen verpflichtenden Beratungstermin bei Herrn Dr. Krämer.

Der elterliche Betrieb, die eigene Grundschule bzw. der eigene Kindergarten sind als Praktikumsplatz, auch aus Sicht des Ministeriums, nicht geeignet.

  1. Bei bestimmten Praktika, z.B. beim Umgang mit Lebensmitteln, kann eine ärztliche Untersuchung beim Städtischen Gesundheitsamt Kaiserslautern (kostenlos!) erforderlich sein. Sollte im Rahmen Ihres Praktikums eine solche Untersuchung nötig sein, wird die Praktikumsbetreuerin beim Gesundheitsamt einen Sammeltermin beantragen.
  2. Erfahrungsgemäß ist es sehr sinnvoll, sich rechtzeitig um den gewünschten Praktikumsplatz zu bemühen, deshalb erhalten die Schülerinnen die Informationsschreiben bereits vor den Herbstferien. Die Schülerinnen sollten das große Zeitfenster nutzen und sich frühzeitig um einen passenden Platz kümmern. Die Bewerbung um ein Praktikum sollte bis zu Beginn der Osterferien abgeschlossen sein. Die Schülerinnen werden auf einem Formblatt ihren Praktikumsplatz der Schule melden.

Der Termin des Praktikums ist langfristig von eigenen Freizeitaktivitäten und -verpflichtungen freizuhalten!

! Achtung: Schülerinnen, welche ohne triftigen Grund nicht am Praktikum teilnehmen, müssen mit einem negativen Zeugnisvermerk und weiteren Maßnahmen rechnen!

  1. Die Schülerinnen arbeiten ganztägig nach den jeweils üblichen Arbeitszeiten der Betriebe. Jede Schülerin muss sich auf Grund der Arbeitszeiten im Betrieb um Zug- und Buspläne oder Mitfahrgelegenheiten selbst kümmern.
  2. Die Schülerinnen müssen während oder nach dem Praktikum Arbeitsaufträge erledigen, die nach dem Praktikum kontrolliert werden. Über Art und Umfang wird die Praktikumsleiterin die Schülerinnen informieren.
  3. Betreuung der Schülerinnen während des Praktikums
  • Die Schülerinnen können für die Dauer des Praktikums während der Arbeitszeit und auch noch eine Stunde nach Arbeitsende einen betreuenden Lehrer unter einer der folgenden Telefonnummern erreichen (Tel. 0631-3175190).
  • Sollte eine Schülerin dies wünschen, wird sie durch eine betreuende Lehrkraft im Betrieb besucht.
  • Sollte ein Betrieb dies wünschen, besucht eine betreuende Lehrkraft den Betrieb und die Praktikantin.
  1. Grundsätze
  • Rechtsstellung: Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung, für alle Schülerinnen besteht Teilnahmepflicht.
  • Entlohnung: Praktikanten erhalten keine Entlohnung. Die Aufnahme einer Praktikantin bedeutet eine Belastung für die Betriebe und ein großes Entgegenkommen.
  • Versicherungsschutz: Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen wie beim Schulbesuch dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Umwege sind zu vermeiden, nur der direkte Weg ist versichert! Haftpflichtschutz wird den Schülerinnen, die keine private Haftpflichtversicherung haben oder deren Versicherung ein Praktikum nicht abdeckt, durch eine Zusatzversicherung gewährt, die vom Schulträger für eine Gebühr von 1,60€ pro Woche abgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist die termingerechte Abgabe des Rückmeldebogens.
  • Verhalten bei Fehlzeiten: Bei Dienstunfähigkeit müssen sich die Praktikantinnen rechtzeitig entschuldigen, und zwar
  1. beim Betrieb (dem Betreuer und dem Personalbüro)
  2. in der Schule (beim Sekretariat)

      Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann verlangt werden.

Die Auswertung erfolgt im Gespräch über die Erfahrungen der Schülerinnen durch Einbindung der praktischen Erfahrungen im Sozialkundeunterricht und über die Praktikumsberichte, welche in der zehnten Klasse in die Sozialkundenote einfließen.