Schulelternbeirat

Zu den grundlegenden Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB) zählt, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.

Entsprechend der Größe der Schule setzt sich unser SEB aus 20 Mitgliedern zusammen, wobei 16 für das Gymnasium und 4 für die Realschule gewählt werden.

SEB – Kontakt – E-Mail

Gerne können Sie sich mit Fragen, Problemen oder Anregungen an den Schulelternbeirat wenden. Wir werden uns um Klärung bemühen bzw. Ihr Anliegen an entsprechender Stelle vortragen.
Sie erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse: seb@sfgrs.bildung-rp.de
Ihre Mail geht direkt an den aktuellen Vorsitzenden des Schulelternbeirates.

Entsprechend dem regulären Zweijahresturnus fanden am 10. Oktober 2023 die Neuwahlen für den Schulelternbeirat für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 statt. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal ganz herzlich für die Arbeit und das Engagement bei den bisherigen SEB-Mitgliedern bedanken.

In der konstituierenden Sitzung am 30.10.2023 wurden Vorstände und Vertreter für die verschiedenen Gremien gewählt. SEB-Mitglieder und Funktionen für Realschule und Gymnasium werden separat gewählt. Alle SEB-Mitglieder arbeiten jedoch in einem Gremium zusammen, Sitzungen werden gemeinsam durchgeführt und Entscheidungen zum Wohl der gesamten Schulgemeinschaft zusammen getroffen.

Der akutelle Schulelternbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

Schulelternsprecherinnen Gymnasium
Marion Rothe
Katja Lambrecht (stellv.)

Schulelternsprecherinnen Realschule
Markus Schober
Simone Thürauf (Stellv.)

SchriftführerInnen
Eva-Maria Gruber
Manuela Carra (Stellv.)

Weitere Mitglieder Gymnasium
Thomas Semmelsberger
Manuela Carra
Petra Lorang
Oliver Neto Carvalho
Sabine Dahlmann
Antonia Hoffmann
Dieter Köckeis
Alexandra Ostermann
Sarah Wegmann
Denise Keller
Dina Löschen

Weitere Mitglieder Realschule
Stephanie Rains
Stephan Kuby
Frank Spielmann

Schulausschuss
Marion Rothe (als Schulelternsprecherin Gym)
Markus Schober (als Schulelternsprecher RS)
Manuela Gruber
Denise Keller

Gesamtkonferenz
Marion Rothe
Katja Lambrecht
Markus Schober
Simone Thürauf
Manuela Gruber
Denise Keller
Petra Lorang
Dieter Köckeis
Antonio Hoffmann (Stellv.)
Anja Scheu (Stellv.)
Stephan Kuby (Stellv.)

Schulbuchausschuss
Alexandra Ostermann
Dina Löschen
Stephan Kuby

Kontaktpersonen zum Freundeskreis
Markus Schober
Dina Löschen

Steuergruppe
Marion Rothe
Sabine Dahlmann
Petra Lorang
Manuela Gruber (Stellv.)

Krisenteam
Antonio Hoffmann
Petra Lorang
Sonja Deininger (Stellv.)

Neben der Arbeit in den üblichen Gremien, wie z.B. dem Schulausschuss, dem Schulbuchausschuss, dem Freundeskreis und der Arbeitsgemeinschaft Katholische Schulen in Rheinland/Pfalz, beteiligt sich der SEB auch an folgenden Aktivitäten:

  • Infotag
    Seit vielen Jahren nimmt der SEB am Tag der offenen Tür (Orientierungstag der Grundschüler) teil. SEB-Mitglieder stehen an einem Informationsstand oder nehmen an Führungen durch das Schulgebäude teil und beantworten gerne die Fragen der Besucher oder geben eigene Erfahrungen aus Elternsicht weiter.
  • Ehemaligentreffen
    Jährlich im September unterstützt der SEB den Freundeskreis bei der Organisation und Ausrichtung der Feier.
  • Schulfeste, Konzerte
    Am Sommerfest oder bei Konzerten bewirtet der SEB die Besucher an einem Stand mit einem Imbiss und Getränken. Der dabei erzielte Gewinn wird der Schule zur Verbesserung der Ausstattung oder für besondere Wünsche der Schülerinnen gespendet.
  • Steuergruppe, Arbeitsgruppe
    Ausgehend von einer zentralen Steuergruppe, nehmen Mitglieder des SEB, gemeinsam mit Lehrkräften und Schülerinnen, an verschiedenen Arbeitsgruppen teil, mit dem Ziel die Schulqualität in ganz unterschiedlichen Bereichen zu verbessern. So können die Eltern bei vielen Entwicklungsschritten und Entscheidungen mitgestalten.

Regelmäßige Sitzungen des SEB finden vier- bis fünfmal im Jahr statt. Hierzu werden die jeweiligen Mitarbeitervertretungen ebenfalls eingeladen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten zu fördern. Die Schulleitung informiert dabei über aktuelle Themen und zukünftig geplante Vorhaben. Kritische Punkte werden diskutiert und gemeinsam nach guten Lösungen gesucht. Auch mit dem Schulträger steht der SEB in gutem Kontakt und ist in Entscheidungen eingebunden.

Außerdem ist es Aufgabe des SEB, über die Elternvertretungen der Klassen, Kontakt zu den Eltern zu halten und Informationen in beide Richtungen weiterzugeben.

§ 35 Schulelternbeirat

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

(3) Der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen, der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist, Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule, der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften), Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Schülerbeförderung, Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei, der Festlegung der beweglichen Ferientage.

(5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen

  • die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
  • die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
  • die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
  • die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
  • die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  • die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen,
  • die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei besonderen klimatischen Bedingungen,
  • die Aufstellung der Hausordnung.

(6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:

  • Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
  • Aufstellung von Grundsätzen des unterrichtlichen Angebots,
  • Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
  • Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
  • Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
  • Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Schüleraustausch,
  • grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule.

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

§ 35a Errichtung des Schulelternbeirats

(1) Schulelternbeiräte werden an allen Schulen gebildet, soweit sie nicht ausschließlich von volljährigen Schülern besucht werden. An Schulen, die überwiegend von volljährigen Schülern besucht werden, kann von der Bildung eines Schulelternbeirats abgesehen werden. Bei einklassigen Schulen nimmt die Klassenelternversammlung die Aufgaben des Schulelternbeirats wahr. Für organisatorisch verbundene Grund- und Hauptschulen soll ein gemein-samer Schulelternbeirat gebildet werden.

(2) Dem Schulelternbeirat gehören mindestens drei und höchstens 20 Mitglieder an. Die Mitglieder werden aus der Mitte der Eltern der Schüler in einer Wahlversammlung gewählt.

(3) Der Schulelternbeirat wird auf die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Er ist über die Dauer seiner Wahlzeit hinaus bis zur Wahl eines neuen Schulelternbeirats tätig.

(4) Der Schulelternbeirat wählt für die Dauer seiner Amtszeit aus seiner Mitte den Schulelternsprecher. Der Schulelternsprecher vertritt den Schulelternbeirat gegenüber dem Schulleiter.

(5) An den Sitzungen des Schulelternbeirats nimmt der Schulleiter teil. Vertreter der Schulbehörden können teilnehmen. Lehrer der Schule, die Klassenelternsprecher, die Klassensprecher, der Schülersprecher und die Vorsitzenden von Klassensprecherversammlungen, Mitglieder des Schulausschusses und des Schulträgerausschusses, Vertreter des Schulträgers und sonstige sachverständige Personen können eingeladen werden.

(6) In einem Schulzentrum und einer Kooperativen Gesamtschule arbeiten die Schulelternbeiräte zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen; bei Angelegenheiten, für die eine aufeinander abgestimmte Lösung geboten ist, können gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet wer den.

(7) Die Schulelternbeiräte können Arbeitsgemeinschaften bilden.

§ 35b Vertretung ausländischer Eltern im Schulelternbeirat

Sind an einer Schule, bei der der Anteil ausländischer minderjähriger Schüler an der Gesamtzahl der minderjährigen Schüler mindestens zehn v.H. beträgt, die Eltern ausländischer minderjähriger Schüler nicht entsprechend ihrer Zahl im Schulelternbeirat vertreten (§9 Abs.3 Schulwahlordnung), so können sie aus ihrer Mitte die entsprechende Anzahl zusätzlicher Vertreter in den Schulelternbeirat hinzuwählen. Diese Vertreter gehören dem Schulelternbeirat mit beratender Stimme an.

Landeselternbeirat

Auf der Seite des LEB findet man alle interessanten Links zu Rechstgrundlagen:

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