Diese Hausordnung tritt am 13.11.2024 in Kraft, nachdem alle nötigen Stimmen gemäß Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009 (GVBl. S. 224), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. Dezember 2021 (GVBl. S. 631), BS 223-1-35 §102 vorliegen.

H A U S O R D N U N G

der St.-Franziskus-Schulen

Schülerinnen, Lehrkräfte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St.-Franziskus-Schulen leben und arbeiten gemeinsam in der Schule. Damit wir gut und rücksichtsvoll miteinander leben und arbeiten können, brauchen wir gemeinsame Regeln, an die sich jeder hält.
Deswegen gibt es diese „Hausordnung“. Sie wurde von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen gemeinsam erarbeitet.

1.1      Das Schulgebäude ist ab 7:30 Uhr und bis 17 Uhr geöffnet. In der Zeit von 7:00 bis 7:30 Uhr darf man nur in den A-Bau. Die Schülerinnen halten sich im A-Bau auf und werden von der Schulleitung beaufsichtigt. Ab 7:30 Uhr ist der Aufenthalt in den Klassenräumen erlaubt.

1.2         Der Vormittagsunterricht beginnt mit einem gemeinsamen Impuls, Gebet oder Lied.

1.3         Unterrichtszeiten

Reguläre Unterrichtszeiten:

1. Stunde 07:55 bis 08:40 Uhr
2. Stunde 08:45 bis 09:30 Uhr
3. Stunde 09:35 bis 10:20 Uhr
Große Pause 10:20 bis 10:40 Uhr
4. Stunde 10:40 bis 11:25 Uhr
5. Stunde 11:30 bis 12:15 Uhr
6. Stunde 12:15 bis 13:00 Uhr
Mittagspause 13:00 bis 13:30 Uhr
7. Stunde 13:30 bis 14:15 Uhr
8. Stunde 14:15 bis 15:00 Uhr
9. Stunde 15:00 bis 15:45 Uhr
10. Stunde 15:45 bis 16:30 Uhr

Notstundentafel für Extremwettersituationen:

1. Stunde 07:55 bis 08:25 Uhr
2. Stunde 08:30 bis 09:00 Uhr
3. Stunde 09:05 bis 09:35 Uhr
Große Pause 09:35 bis 09:50 Uhr
4. Stunde 09:50 bis 10:20 Uhr
5. Stunde 10:25 bis 10:55 Uhr
6. Stunde 11:00 bis 11:30 Uhr
7. Stunde 11:30 bis 12:00 Uhr
8. Stunde 12:00 bis 12:30 Uhr
9. Stunde 12:30 bis 13:00 Uhr
10. Stunde 13:00 bis 13:30 Uhr

1.4 Für Schülerinnen, die in der ersten Stunde unterrichtsfrei haben, steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, der per Aushang vor dem Sekretariat bekannt gegeben wird.

1.5 Das Mitführen und Führen des Hausaufgabenheftes ist bis zur zehnten Klasse verpflichtend; es dient als Kommunikations- und Dokumentationsmedium.

1.6 Die Unterrichtsstunden werden aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht vorzeitig beendet.Der Unterricht wird auch bei Extremwetterlagen (Kurzstunden) grundsätzlich nicht frühzeitig beendet. Bei vorgelegten Entschuldigungen von Erziehungsberechtigten kann die Lehrkraft individuell entscheiden.

1.7 Jede Schülerin ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung gewissenhaft einzuhalten. Verstöße gegen diese Hausordnung haben Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und bei Personen- oder Sachschaden die Verpflichtung zum Schadenersatz nach Maßgabe der geltenden Gesetze zur Folge.

1.8 Nach Eintritt der Volljährigkeit bleibt die Schülerin an die Hausordnung für die Dauer ihres weiteren Schulbesuchs gebunden.

2.1 Um 7:50 Uhr, um 10:35 Uhr und um 13.25 Uhr ertönt ein Vorabgong. Nach Ertönen dieses Gongs haben sich alle Schülerinnen im bzw. vor dem Unterrichtsraum aufzuhalten.

2.2 Die Begrüßung zu Beginn und die Verabschiedung zum Ende der Unterrichtsstunde sind Zeichen der Höflichkeit.

2.3 Ist eine Lehrkraft nicht zum Unterricht erschienen, so melden zwei Schülerinnen das spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn am Sekretariat.

2.4 Das Aufsuchen der Schließfächer ist nur vor der ersten Stunde und nach dem Vorabgong am Ende der großen Pause erlaubt. Während der 5-Minuten-Pausen ist das Aufsuchen der Spinde nicht gestattet.

2.5 Vertretungs- und Betreuungsstunden in den Klassenstufen 5 bis 10 sind keine Freistunden. Die Schülerinnen dürfen in dieser Zeit den Klassen- bzw. Fachraum nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.

2.6 Rücksichtnahme, Ordnung und schonender Umgang mit der Einrichtung sind in unserer Schule eine Selbstverständlichkeit.

2.7 Geräte und technische Einrichtungen werden grundsätzlich von Lehrkräften oder auf deren Anweisung hin bedient.

2.8 Pinnwände in den Unterrichtsräumen sind in erster Linie für Unterrichtszwecke bestimmt; die Ausgestaltung durch die Klasse bzw. den Kurs erfolgt ausschließlich nach Rücksprache mit der Klassen- oder Kursleitung. Außerhalb der Pinnwände sind Aushänge ohne Bezug zum Unterricht nicht erlaubt.

2.9 In den Klassenschränken können Bücher und Unterrichtsmaterialien nur auf eigene Verantwortung gelagert werden.

2.10 Um Unfällen vorzubeugen, ist das Rennen im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt.

2.11 Das Werfen von Gegenständen aller Art (auch aus Fenstern) ist verboten.

2.12 Für Schäden, die durch mutwilliges oder fahrlässiges Verhalten entstanden sind, haftet die einzelne Schülerin bzw. die Eltern/Sorgeberechtigten.

2.13 Auf angemessene Kleidung ist zu achten. Über die Angemessenheit der Kleidung entscheidet jede Lehrkraft in eigener Verantwortung.

2.14 Das Einnehmen und die Weitergabe jeglicher Drogen (auch Zigaretten und Alkohol) ist für Schülerinnen auf dem Schulgelände und im nahen Umfeld verboten. Auch vor dem Tor sollen sich Schülerinnen vorbildhaft verhalten.

2.15 Im Unterricht darf nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gegessen und getrunken werden.

2.16 Kaugummikauen ist im Unterricht verboten. Ausnahmen können für die Dauer schriftlicher Überprüfungen gemacht werden.

2.17 Aus hygienischen Gründen dürfen keine Abfälle unter den Bänken liegen; jede Schülerin hat für Ordnung und Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz zu sorgen.

2.18 Aus hygienischen Gründen muss jede Schülerin die Toilette in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen.

2.19 Jede Klasse bzw. MSS-Gruppe sorgt dafür, dass gelüftet wird und dass sich der Raum beim Verlassen in ordentlichem Zustand befindet. Fenster dürfen nur ganz geöffnet sein, wenn eine Lehrkraft anwesend ist.

2.20 Wegen Verletzungsgefahr sind beim Sportunterricht Uhren und Schmuck, sowie andere gefährdende spitze und lange Gegenstände in die vorgesehenen Kisten bei der Sportlehrkraft abzulegen. Piercings müssen abgeklebt werden. Darüber hinaus raten wir vom Tragen längerer Fingernägel ab.

2.21 Der Lehrkraft bleibt es vorbehalten, Schülerinnen aus bestimmten Projekten (in allen Fächern) auszuschließen, wenn die Sicherheit durch äußere Faktoren gefährdet ist. Als Konsequenzen können sich dabei nicht erbrachte Leistungen mit entsprechender Bewertung ergeben.

2.22 Im Sportunterricht müssen Schuhe getragen werden, die keinen Abrieb auf dem Hallenboden verursachen. Außerdem ist angemessene Sportkleidung zu tragen. Als Kopftücher sind nur Sportkopftücher zugelassen.

2.23 Die MSS-Aufenthaltsräume stehen nur den Schülerinnen der MSS zur Verfügung.

2.24 Die Bibliothek ist zu den angegebenen Öffnungszeiten allen Schülerinnen zugänglich. Näheres regelt die Bibliotheksordnung.

2.25 Der Aufenthalt in Fachräumen sowie die Benutzung von Instrumenten ist nur nach Anleitung oder mit Erlaubnis einer Fachlehrkraft möglich.

3.1      Die Smartboards dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft bedient werden. Schäden sind schnellstmöglich am Sekretariat zu melden.

3.2      Der private Gebrauch von Handys ist den Schülerinnen im gesamten Schulgebäude untersagt.

3.3      Erlaubt ist die Nutzung von Handys:

  • Oberstufenschülerinnen in den Aufenthaltsräumen und A3, aber nicht auf den Gängen.
  • Schülerinnen der Stufen 9 und 10 in Stillbeschäftigungsstunden im Klassenraum.
  • zu Unterrichtszwecken mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft.
  • in der großen Pause und vor Unterrichtsbeginn, jeweils nur im Hof.
  • während der Mittagspause auf dem gesamten Schulgelände.

3.4      Handhabung bei Zuwiderhandlung:

  • Die Schülerin wird ermahnt, muss das Handy im Beisein der Lehrkraft wegpacken oder ggf. der Lehrkraft aushändigen. Die Lehrkraft entscheidet darüber.
  • Wird das Handy einbehalten, gibt es folgende Möglichkeiten: Die Schülerin gibt das Handy selbstständig im Sekretariat ab (Lehrkraft gibt dort Bescheid). Die Schülerin gibt es im Beisein der Lehrkraft ab. Die Lehrkraft bringt das Gerät ans Sekretariat. Dort wird das Handy mit Namen und Klasse der Schülerin (soweit bekannt) in eine Liste eingetragen. Es kann um 13:00 Uhr von der Lernenden abgeholt werden (bei früherem Unterrichtsende entsprechend früher). Die Lernende bestätigt den Erhalt durch Unterschrift in der Liste (falls unklar ist, wer die Besitzerin des Handys ist, sollen die Schülerinnen in Anwesenheit der Sekretärinnen das Gerät entsperren). Bei Weigerung wird die Klassenleitung informiert und spricht einen Tadel aus.
  • Im zweiten Wiederholungsfall (zu ersehen aus der Liste im Sekretariat) wird die Klassenleitung vom Sekretariat informiert und das Gerät wird einbehalten, bis es von den Sorgeberechtigten abgeholt wird. Bei Weigerung wird die Klassenleitung informiert und spricht einen Verweis aus.

3.5      Während Leistungsüberprüfungen sind alle digitalen Endgeräte (z.B. Smartphones, Smartwatches) unaufgefordert auszuschalten und bei der Lehrkraft abzulegen.

3.6      Beim Toilettengang sind digitale Endgeräte unaufgefordert bei der Lehrkraft abzulegen.

3.7      Werden auf einem digitalen Endgerät strafrechtlich relevante Daten oder jugendgefährdende Inhalte entdeckt oder der Lehrkraft angezeigt, so ist es gemäß der Information des Bildungsministeriums unter Aufsicht der Lehrkraft im Sekretariat zu deponieren und der Schulleitung zu melden, die die Polizei informiert. In diesem Fall kann das Handy dann ausschließlich von Sorgeberechtigten, gegebenenfalls von der Polizei, abgeholt werden.

3.8      Bild- und Tonaufnahmen sind verboten, wenn sie nicht ausdrücklich unterrichtlichen oder schulischen Zwecken dienen und von der Lehrkraft genehmigt wurden. Es gelten die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung.

3.9      In den Unterrichtsstunden werden die Tablets nur zu Unterrichtszwecken verwendet d.h. eine private Nutzung im Unterricht ist nicht gestattet.

3.10    Tablets dürfen im Schulhaus außerhalb des Unterrichts nur für schulische Zwecke genutzt werden.

3.11    Die Tablets liegen während des Unterrichts flach oder leicht angewinkelt auf dem Tisch.

3.12    Tablet und Stift müssen zu Hause aufgeladen werden.

3.13    Tablets sind grundsätzlich stumm eingestellt und Benachrichtigungen ausgeschaltet.

3.14    Foto-, Video-, Dateien- oder Datenaustausch findet nur nach Absprache mit der Lehrkraft statt.

3.15    Weitere Regelungen zur Tabletnutzung finden sich im Anhang.

4.1      In der großen Pause sind alle Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Die Fachlehrkraft, die vor der großen Pause unterrichtet, verlässt den Raum zuletzt und schließt ihn ggf. ab.

4.2      Die große Pause verbringen die Schülerinnen der 5. bis 10. Klassen bei gutem Wetter im Schulhof, bei schlechtem Wetter in den Fluren. Regenpause und Ausnahmen, wie z.B. bei Eisglätte, werden bekannt gegeben.

4.3      Von der Pausenregelung ausgenommen sind: schulische Pausenangebote, Bibliotheksbesuch, Berufsberatung, SV-Gespräche, Gespräche mit Lehrkräften und schulischem Personal.

4.4      Die Schülerinnen der MSS können die Pausenzeit in den MSS-Aufenthaltsräumen und im Lichthof in A3 verbringen. Sie können das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen, wenn es ihr Stundenplan zulässt; in dieser Zeit ruht der Unfallversicherungsschutz der Schule.

4.5      In den Pausen sind nur die Toiletten im Erdgeschoss in BE zu benutzen.

4.6      Wegen Unfallgefahr sind das Schneeballwerfen und Schlittern auf Eisflächen verboten.

4.7      Die Spiele der bewegten Pause sind auf die Sportflächen vor dem C-Bau und der Kletterwand beschränkt. Die Spielenden müssen besondere Rücksicht nehmen. Spielgeräte und Sitzkissen sind ordnungsgemäß an ihren Platz zurückzubringen.

4.8      Tischfußball darf nicht in der großen Pause (Ausnahme Regenpause) gespielt werden.

5.1      Ein Brand- oder Notfall ist sofort (persönlich, telefonisch oder per Notfallnummer) der nächsten Lehrkraft zu melden.

5.2      Das Alarmsignal ist ein Sirenenton kombiniert mit einer Durchsage vom Band.

5.3      Den Hinweisen der Durchsage ist Folge zu leisten.

5.4      Näheres regelt die Brandschutzverordnung der Schule.

6.1      Die bereitgestellten Gefäße zur Mülltrennung sind wie angegeben zu nutzen.

6.2      Jede Klasse ist für die tägliche Leerung der Gefäße in ihrem Klassenraum verantwortlich.

6.3      Der Hofdienst wird von den einzelnen Klassen nach Plan durchgeführt. Bis 10:50 Uhr soll die Reinigung erfolgt sein. Den Anweisungen des Hausmeisters ist dabei Folge zu leisten.

7.1      Ist eine Schülerin verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule grundsätzlich am ersten Tag des Schulversäumnisses vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per Mail davon in Kenntnis. Die Schule ist auch bei weiteren Fehltagen zu informieren.  Nach Rückkehr in die Schule gibt die Schülerin der Klassen- bzw. Stammkursleitung eine schriftliche Mitteilung der Eltern ab, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind.

7.2      Schülerinnen der MSS sind verpflichtet, ihre Fehlstundenliste lückenlos zu führen. Sie wird jeweils direkt nach der Rückkehr vorgelegt. Wird sie später als 14 Tage nach Rückkehr in die Schule vorgelegt, gilt die versäumte Stunde als unentschuldigt.

7.3      Eine Beurlaubung vom Unterricht kann in der Regel nur auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern gewährt werden. Das gilt auch für Arztbesuche, die allerdings möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden sollten.

7.4      Anträge auf Beurlaubung zu Ferienbeginn oder -ende, für religiöse Feste sowie für eine Zeitdauer von mehr als drei Schultagen sind der Schulleitung 4-6 Wochen zuvor mit Begründung vorzulegen.

7.5      Nichtteilnahme an einer Sportstunde ist durch die Eltern zu entschuldigen. Die Schülerinnen sind in der Sportstunde anwesend. Kann eine Schülerin an mehr als zwei aufeinander folgenden Sportstunden nicht aktiv teilnehmen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. In solchen Fällen kann gegebenenfalls Ersatzunterricht angeordnet werden.

7.6      Will eine Schülerin aus wichtigem Grund vorzeitig entlassen werden, so lässt sie dies von der entlassenden Lehrkraft im Hausaufgabenplaner bzw. auf einem Entlassungsschein zu dokumentieren. Bei MSS-Schülerinnen wird die vorzeitige Entlassung in der Fehlstundenliste dokumentiert. Der Vorgang wird jeweils im digitalen Klassenbuch dokumentiert.

7.7      Fühlt sich eine Schülerin unwohl, kann sie sich vorübergehend zur Erholung auf dem Schulhof oder auf der Sitzgelegenheit vor dem Sekretariat aufhalten. Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer kann eine zweite Schülerin zur Begleitung bestimmen. Dieser Vorgang wird im digitalen Klassenbuch festgehalten.

7.8      Unentschuldigt versäumte Klassen- oder Kursarbeiten und sonstige Überprüfungen können mit der Note „ungenügend” bewertet werden.

Weitere Regelungen zur Tabletnutzung

Für die Klassenstufe 5/6:

  • Tabletnutzung ist nur als Schulbuch erlaubt; Hefte sind verpflichtend.

Für die Klassenstufe 7-10:

  • Tabletnutzung ist als Schulbuch weiterhin erlaubt. Eine weitere Nutzung (z.B. zur Heftführung etc.) ist nur mit Erlaubnis des Fachlehrers gestattet.
  • Für reine Tabletklassen gelten Sonderregelungen.
  • Klassisches Schreibmaterial (Block und Stift) muss mitgeführt werden.
  • Eine Betreuung im Umgang mit den Geräten durch die Lehrkraft erfolgt nicht.
  • Die Lehrkraft kann die Schülerinnen nicht zur Tabletnutzung verpflichten, solange das Tablet nicht als Unterrichtsmittel eingeführt wurde.
  • Die Klassenstufe 10 wird in die Nutzung der Geräte im Unterricht der Oberstufe gesondert eingewiesen.

Für die MSS:

  • Im digitalen Heft für den Unterricht ist nur die Nutzung der von der Schule vorgegebenen digitalen Lösung mit Schulaccount gestattet. Falls eine Schülerin zusätzlich eine andere Lösung verwendet, ist sie für die Einhaltung der Datenschutzregelungen verantwortlich. In solchen Fällen ist die Schule nicht für den Support zuständig.
  • Einsicht in den persönlichen Bereich des Kursnotizbuches durch eine Lehrkraft ist nur nach Absprache mit der Schülerin erlaubt.