H A U S O R D N U N G

des St.-Franziskus-Gymnasiums und der -Realschule

 

Vorwort

Laut Vorschrift der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlässt jede Schule eine Hausordnung. Diese wird mit wachsender Schülerzahl immer wichtiger; denn das Zusammenleben und das Lernen auf engem Raum gelingt nur, wenn alle sich an “Spielregeln” halten. Soziales Verhalten muss auch in der Schule gelernt werden, und dazu soll diese Hausordnung dienen.

Grundgedanke aller Bestimmungen ist gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Hausordnung wurde von Lehrern, Eltern und Schülern gemeinsam erarbeitet und soll dazu beitragen, ein erfreuliches Leben in der Schule für alle Beteiligten zu ermöglichen.

 

1 Unterrichtszeiten

1.1   Das Schulgebäude ist von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Um Energie zu sparen, darf im Klassensaal vor Unterrichtsbeginn nur eine Lichtleiste eingeschaltet werden.

1.2   Der Vormittagsunterricht beginnt mit einem gemeinsamen Gebet oder Lied.

1.3   Unterrichtszeiten:

1. Stunde 07:55 bis 08:40 Uhr
2. Stunde 08:45 bis 09:30 Uhr
3. Stunde 09:35 bis 10:20 Uhr
Große Pause 10:20 bis 10:40 Uhr
4. Stunde 10:40 bis 11:25 Uhr
5. Stunde 11:30 bis 12:15 Uhr
6. Stunde 12:15 bis 13:00 Uhr
Mittagspause 13:00 bis 13:30 Uhr
7. Stunde 13:30 bis 14:15 Uhr
8. Stunde 14:15 bis 15:00 Uhr
9. Stunde 15:00 bis 15:45 Uhr
10. Stunde 15:45 bis 16:30 Uhr

 

1.4   Die Schülerinnen, die nach ihrem Unterricht in der Schule bleiben, halten sich in der 6. Stunde im angegebenen Aufenthaltsraum auf.
Am Nachmittag steht Schülerinnen bis zur Jahrgangsstufe 8 der Raum A313 zur Verfügung.

 

2 Verhalten im Unterricht und in den Unterrichtsräumen

Rücksichtnahme, Ordnung und schonender Umgang mit der Einrichtung sind in unserer Schule eine Selbstverständlichkeit.

2.1   Nach Ertönen des Gongs haben sich alle Schülerinnen im Unterrichtsraum aufzuhalten.

2.2   Die Begrüßung zu Beginn der Unterrichtsstunde ist Zeichen der Höflichkeit.

2.3   Ist eine Lehrkraft nicht zum Unterricht erschienen, so melden die Schülerinnen das spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn am Sekretariat.

2.4   Ist eine Lehrkraft verhindert, ihren Unterricht zu erteilen, so beauftragt die Schulleitung eine andere Lehrkraft den Unterricht oder die Aufsicht zu übernehmen, sofern keine Stillarbeitsstunde ausgewiesen ist.

2.5   Vertretungs- und Stillarbeitsstunden sind keine Freistunden. Die Schülerinnen dürfen in dieser Zeit den Klassen- bzw. Fachraum nicht verlassen.

2.6   Auf angemessene Kleidung ist zu achten. Über die Angemessenheit der Kleidung entscheidet jede Lehrkraft in ihrem Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung.

2.7   Mit der Einrichtung ist sorgsam umzugehen. Das Beschreiben und Verkratzen von Tischen, Wänden und dergleichen ist verboten.

2.8   Geräte und technische Einrichtungen werden grundsätzlich von Lehrkräften oder auf deren Anweisung bedient.

2.9   Für Schäden, die durch mutwilliges oder fahrlässiges Verhalten entstanden sind, haftet die einzelne Schülerin, in gegebenem Fall die ganze Klasse.

2.10 Um Unfällen vorzubeugen ist das Rennen im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt.

2.11 Das Werfen von Gegenständen aller Art (auch aus Fenstern) ist verboten.

2.12 Das Einnehmen jeglicher Drogen (auch Zigaretten und Alkohol) ist für Schülerinnen auf dem Schulgelände verboten.

2.13 Heißgetränke, Nahrungsmittel und Kaugummi dürfen während des Unterrichts nicht konsumiert werden. Ausnahmen können für die Dauer schriftlicher Überprüfungen gemacht werden. Pfandflaschen aus den Automaten müssen zu den Pfandautomaten zurückgebracht werden.

2.14 Aus hygienischen Gründen dürfen keine Abfälle unter den Bänken liegen; jede Schülerin hat für Ordnung und Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz zu sorgen.

2.15 Aus hygienischen Gründen muss jede Schülerin die Toilette in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen.

2.16 Jede Klasse bzw. MSS-Gruppe sorgt dafür, dass sich der Raum beim Verlassen in ordentlichem Zustand befindet, dass die Tafeln sauber gewischt sind und dass gelüftet wird. Verstöße dagegen können auf einem Formblatt festgehalten werden.

2.17 Pinnwände in den Unterrichtsräumen sind in erster Linie für Unterrichtszwecke bestimmt; die Ausgestaltung durch die Klasse bzw. den Kurs erfolgt ausschließlich nach Rücksprache mit der Klassen- oder Kursleitung. Außerhalb der Pinnwände sind Aushänge ohne Bezug zum Unterricht nicht erlaubt. Beschädigungen müssen vermieden werden.

2.18 Während der Freiarbeitsphasen im Unterricht dürfen Schülerinnen sich in Gruppen nach Absprache mit der Lehrkraft in den Fluren im Schulgebäude aufhalten.

2.19 Der Gebrauch von Handys, Smartphones, Tabletts und anderen elektronischen Kommunikationsmedien ist den Schülerinnen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein.

Ausnahmen sind:

  • Oberstufenschülerinnen in den Aufenthaltsräumen, Schülerinnen der Stufen 9 und 10 in Stillbeschäftigungsstunden im Klassenraum, in der Mittagspause im Klassenraum oder im Hof.
  • Gebrauch während des Unterrichts zu Unterrichtszwecken mit ausdrücklicher Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft.
  • Große Pause im Hof, nicht in den Fluren. (Dies gilt auch für Regenpause)
  • Begründete Ausnahmen können von der Lehrkraft gewährt werden und werden in deren Beisein erledigt.

Handhabung bei Zuwiderhandlung:

  • Die Schülerin wird ermahnt, muss das Handy im Beisein der Lehrkraft ausschalten und der Lehrkraft aushändigen.
  • Die Lehrkraft gibt das Handy am Sekretariat ab, dort wird das Handy mit Namen und Klasse der Schülerin (soweit bekannt) in eine Liste eingetragen. Es kann um 13:00 Uhr von der Schülerin abgeholt werden (bei früherem Unterrichtsende entsprechend früher). Die Schülerin bestätigt den Erhalt durch Unterschrift in der Liste. (Falls der Name nicht bekannt ist, stellen die Sekretärinnen durch das Passwort fest, ob die Schülerin Eigentümerin ist.)
  • Im dritten Wiederholungsfall (zu ersehen aus der Liste im Sekretariat) wird die Klassenleitung vom Sekretariat informiert, das Gerät wird einbehalten, bis es von den Sorgeberechtigten abgeholt wird.

Interpretationsvereinbarung für Sonderfälle:

  • Bei Netzproblemen können Schülerinnen der MSS in ihren Freistunden zum Arbeiten auch in A1 (nicht in 5-Minuten-Pausen) das Handy nutzen.
  • Vor 7:50 Uhr: wie große Pause, also nur im Hof.

2.20 Werden auf einem Handy unerlaubte Daten entdeckt, so ist es unter Aufsicht der Lehrkraft an der Pforte in einem Schließfach zu deponieren. In diesem Fall kann das Handy dann ausschließlich von Sorgeberechtigten, gegebenenfalls von der Polizei abgeholt werden. Dies wird durch einen Entlassungsschein dokumentiert.

 

3 Schuleinrichtungen

3.1   Die MSS-Aufenthaltsräume und die MSS-Bibliothek stehen nur den Schülerinnen der MSS zur Verfügung. Die Bibliothek ist zu den angegebenen Öffnungszeiten für alle Schülerinnen zugänglich

3.2   Der Aufenthalt in Fachräumen sowie die Benutzung von Instrumenten ist nur nach Anleitung unter Aufsicht oder mit Erlaubnis eines Fachlehrers möglich.

3.3   Das Aufsuchen der Schließfächer ist nur außerhalb der Unterrichtsstunden und am Ende der großen Pause nach dem ersten Gong erlaubt.

3.4   Das Sekretariat ist für Schülerinnen während der großen Pause und vor 7:50 Uhr geöffnet. In den 5-Minuten-Pausen haben ausschließlich Schülerinnen der MSS Zutritt zum Sekretariat.

 

4 Pausen und Freizeit

4.1   In der großen Pause sind alle Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Die große Pause verbringen die Schülerinnen der 5. bis 10. Klassen bei gutem Wetter im Schulhof, bei schlechtem Wetter in den Gängen. Ausnahmen, wie z.B. bei Eisglätte, werden von der Schulleitung per Durchsage bekannt gegeben.

4.2   Von der Pausenregelung ausgenommen sind:

  • Pausengebet, Berufsberatung, SV-Gespräche, Gespräche mit Lehrkräften,
  • Gespräche mit der schulsozialpädagogischen Beraterin oder der Schulseelsorgerin.

Alle weiteren Ausnahmen können nur von der Schulleitung genehmigt werden.

4.3   Die Schülerinnen der MSS können die Pausenzeit in den MSS-Aufenthaltsräumen verbringen. Sie können das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen, wenn es ihr Stundenplan zulässt; in dieser Zeit ruht der Unfallversicherungsschutz der Schule.

4.4   Während der großen Pause übernehmen die Lehrkräfte die Aufsicht. Ihren Aufforderungen müssen die Schülerinnen folgen.

4.5   Wegen Unfallgefahr sind in den Pausen Schneeballwerfen und das Schlittern auf den zugefrorenen Teichen verboten.

4.6   Die Spiele der “bewegten Pause” sind auf den Schulhofbereich vor dem C-Bau (rote Pflastersteine) beschränkt. Die Spielerinnen müssen auf die anderen Schülerinnen besondere Rücksicht nehmen und die Spielgeräte ordnungsgemäß an ihren Platz zurückbringen.

4.7   Tischfußball darf nicht in der großen Pause, sondern ausschließlich vor 7:50 Uhr und in der Mittagspause gespielt werden.

4.8   Mit dem ersten Gong nach der Pause begeben sich die Schülerinnen in die Klassensäle bzw. zu den Fachräumen.

4.9   Die Schülerinnen haben die Möglichkeit um 12:15 Uhr und 13:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung in der Schule ein Mittagessen zu bekommen.

 

5 Brandschutzordnung

5.1   Bricht ein Feuer aus, so ist das sofort an der Schulpforte zu melden, so dass unverzüglich Alarm gegeben und die Feuerwehr verständigt werden kann.

5.2   Das Alarmsignal ist ein Sirenenton kombiniert mit einer Durchsage vom Band.

5.3   Bei Alarm ist innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Sammelplatz streng auf Ruhe und Ordnung zu achten. Panik muss vermieden werden!

5.4   Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der Lehrkräfte verlassen. Der Lehrer verlässt den Saal als letzter und macht – zur Verhinderung der Brand- und Rauchübertragung die Tür hinter sich zu (nicht abschließen!). Er führt die Schülerinnen geschlossen zur Sammelstelle. Die Fluchtwege sind einzuhalten. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Für gehbehinderte Schülerinnen muss deshalb grundsätzlich vorher eine Betreuung für den Ernstfall organisiert sein.

5.5   Bei der Räumung ist darauf zu achten, dass keine Schülerin auf der Toilette zurückbleibt.

5.6   Schultaschen dürfen nicht mitgenommen werden.

5.7   An den Sammelstellen überprüfen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der Schülerinnen und melden diese an einer Meldestelle. Erfolgt ein Alarmton während einer Schulpause, verlassen alle das Schulgebäude und sammeln sich auf dem Parkplatz der Marienkirche.

5.8   Ist die Benutzung der vorgesehenen Fluchtwege nicht mehr möglich, so bleiben die Schülerinnen, wenn nicht andere Maßnahmen angeordnet sind, unter Aufsicht ihrer Lehrkraft im Unterrichtsraum, bis Rettung kommt. Die Lehrkraft kann die Schülerinnen auch in einen Raum führen, der von der Gefahrenstelle möglichst weit entfernt ist und für die Rettungsarbeiten zweckmäßig liegt. Die Türen dieses Raumes sind zu schließen. Die Schülerinnen und Lehrer müssen sich an den Fenstern bemerkbar machen.

 

6 Schulversäumnisse

6.1   Ist eine Schülerin verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule grundsätzlich am ersten Tag des Schulversäumnisses bis spätestens vor der ersten Unterrichtsstunde davon in Kenntnis. Am dritten Tag gibt die Schülerin der Klassen- bzw. Stammkursleitung eine schriftliche Mitteilung der Eltern ab, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind.

6.2   Schülerinnen der MSS sind verpflichtet, ihre Fehlstundenliste lückenlos zu führen. Sie wird jeweils direkt nach der Rückkehr vorgelegt, sonst gilt die versäumte Stunde als unentschuldigt.

6.3   Eine Beurlaubung vom Unterricht kann in der Regel nur auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern gewährt werden. Das gilt auch für Arztbesuche, die allerdings möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden sollten.

6.4   Kann eine Schülerin an mehr als drei aufeinander folgenden Sportstunden nicht aktiv teilnehmen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

6.5   Will eine Schülerin aus wichtigem Grund vorzeitig entlassen werden, so lässt sie sich vom entlassenden Lehrer einen Entlassungsschein ausstellen. Bei MSS-Schülerinnen wird die vorzeitige Entlassung in der Fehlstundenliste dokumentiert.

6.6   Fühlt sich eine Schülerin unwohl, kann sie sich vorübergehend zur Erholung auf dem Schulhof aufhalten. Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer kann eine zweite Schülerin zur Begleitung bestimmen. Dieser Vorgang wird im Klassenbuch festgehalten.

6.7   Geht die Schülerin zur Erholung ins Krankenzimmer, stellt die Lehrkraft ihr einen Entlassungsschein aus, der von der Aufsicht an der Pforte unterschrieben und von der Schülerin bei Rückkehr in den Unterricht vorgelegt werden muss.

6.8   Wird in der MSS eine Kursarbeit versäumt, ist neben dem üblichen Entschuldigungsverfahren ein zusätzliches ärztliches Attest oder eine vergleichbare Bescheinigung zwingend erforderlich, sonst darf die Kursarbeit nicht nachgeholt werden und wird mit der Note ungenügend bewertet.

 

Jede Schülerin ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung gewissenhaft einzuhalten. Erhebliche Verstöße gegen diese Hausordnung haben Disziplinarmaßnahmen und bei gleichzeitigem Personen- oder Sachschaden die Verpflichtung zum Schadenersatz nach Maßgabe der geltenden Gesetze zur Folge.

Nach Eintritt der Volljährigkeit bleibt die Schülerin an die Hausordnung für die Dauer ihres weiteren Schulbesuchs gebunden, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.